Vertretung:

Für eine außergerichtliche Vertretung sollten Sie zunächst mit einer 1,3 Gebühr nach der Gebührentabelle rechnen.
Je nach der Art der Tätigkeit kann die Gebührenhöhe unterschiedlich sein. Sie können am Ende einer Beratung entscheiden, ob Sie einen Auftrag für anwaltliche Vertretung erteilen wollen.


Wenn Sie rechtsschutzversichert sind,
sollten Sie einen Beleg mit der Versicherungsnummer mitbringen.
Schwierigkeiten für die Übernahme der Kosten einer Beratung kann es geben, wenn noch nicht wirklich Streit entstanden ist. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, besorgen Sie vor der Beratung eine Deckungsbestätigung Ihrer Versicherung.

Wenn Sie als Mitglied einer Organisation (z.B. Mietververein, Mietergemeinschaft) rechtsschutzversichert sind, müssen Sie möglicherweise zunächst dort eine Beratung in Anspruch nehmen. Teilweise besteht eine Rechtsschutzversicherung nur für den Prozessfall, nicht für außergerichtliche Tätigkeit.

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben,
können Sie zunächst bei Ihrem Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe besorgen. Nehmen Sie Einkommensunterlagen mit und schildern Sie die Streitfrage. Wenn Sie den Berechtigungsschein erhalten, können Sie sicher sein, daß die Kosten einer Beratung weitgehend* von der Staatskasse getragen werden. Die Beratungshilfe kann auch nach der Beratung (über uns) beantragt werden, jedoch wissen Sie dann zuvor nicht sicher, ob sie auch bewilligt wird.

* Das Gesetz sieht eine Eigenbeteiligung von 10 € vor.

Auch für den Prozess gibt es dann die Möglichkeit, daß die Staatskasse die Kosten Ihres Anwalts und die Gerichtskosten übernimmt oder vorfinanziert (Prozeßkostenhilfe).

Es gibt verschiedene Anbieter einer Prozessfinanzierung. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Siehe auch
Vertragsausarbeitung, Prozessvertretung, Gutachten. Weiter für Informationen zu den einzelnen Leistungen
und zur
Gebührentabelle.

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