Für die Kosten einer Prozessvertretung ist der Gegenstandswert der Streitsache maßgeblich. Dieser lässt sich nicht immer eindeutig bestimmen, wenn das Gericht ihn nicht schon festgesetzt hat.
Die Anwaltsgebühren und auch die Gerichtskosten ergeben sich dann aus einer Gebührentabelle, die bestimmten Wertbereichen entsprechende Gebühren zuordnen.
Für eine Prozessvertretung entstehen für Ihren Anwalt meist mindestens 2,5 Gebühren nach der Gebührentabelle zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
Wichtiger ist es aber, das Kostenrisiko für einen Prozess insgesamt etwa zu überblicken, also was an Anwaltskosten beider Seiten und Gerichtskosten etwa auf dem Spiel steht. Auch hier können Sie in der Beratung näheres erfragen und dann entscheiden, ob Sie eine Prozessvertretung wünschen.
In Betracht kommt auch ein Rechtsgutachten, um die Erfolgsaussicht einer Prozessvertretung, insbesondere in einem Rechtsmittelverfahren vorher klären zu lassen.
Wenn Sie selbst klagen wollen, müssen Sie einen Gerichtskostenvorschuss einzahlen, damit das Gericht tätig wird.
● Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie einen Beleg mit der Versicherungsnummer mitbringen. Schwierigkeiten für die Übernahme der Kosten kann es geben, wenn Ihr Versicherungsvertrag nicht lang genug vor Entstehen des Streits geschlossen wurde. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, besorgen Sie vor der Beratung eine Deckungsbestätigung Ihrer Versicherung.
● Wenn Sie als Mitglied einer Organisation (z.B. Mietververein, Mietergemeinschaft) rechtsschutzversichert sind, müssen Sie möglicherweise zunächst dort eine Beratung in Anspruch nehmen. Teilweise besteht eine Rechtsschutzversicherung nur für den Prozessfall, nicht für außergerichtliche Tätigkeit.
● Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Bringen Sie daher Einkommensunterlagen mit. Ob Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, entscheidet das Gericht, und zwar auch unter vorheriger Prüfung der Erfolgsaussicht Ihrer Rechtsvertretung.
Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, dann trägt die Staatskasse die Kosten Ihres Anwalts und die Gerichtskosten oder finanziert sie vor.
● Es gibt verschiedene Anbieter einer Prozeßfinanzierung. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
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